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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10   

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https://dejure.org/2011,25415
OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10 (https://dejure.org/2011,25415)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2011 - 6 S 35.10 (https://dejure.org/2011,25415)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 6 S 35.10 (https://dejure.org/2011,25415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Aussagekräftige aktuelle dienstliche Beurteilung erlaubt die Nichtberücksichtigung älterer dienstlicher Beurteilungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 VwGO, Art 33 Abs 2 GG, § 33 Abs 1 BLV, § 49 Abs 3 BLV, § 50 Abs 3 S 1 BLV
    Beschwerde; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Anlassbeurteilungen; Regelbeurteilungen; Beurteilungskonferenz; frühere dienstliche Beurteilungen; lückenhafte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08

    Anlassbeurteilung; Anzahl der vergebenen Bestnoten; Anzahl der Beförderungsposten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10
    Wie er etwa in dem von der Antragstellerin angeführten Beschluss vom 23. Juli 2009 (OVG 6 S 39.08) ausgeführt hat, sind Anlassbeurteilungen nicht generell weniger aussagekräftig als Regelbeurteilungen und insbesondere dann, wenn keine Regelbeurteilungen erstellt wurden, eine unverzichtbare Vergleichsgrundlage für die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Eignung der konkurrierenden Stellenbewerber.

    Es kann dahinstehen, ob die Beurteilung insoweit eine Lücke aufweist (vgl. zu dieser Frage die Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 23. Juli 2009 - OVG 6 S 39.08), denn es ist nicht ersichtlich, dass eine Beurteilung dieses Merkmals sich auf die Auswahlentscheidung ausgewirkt hätte.

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10
    Hiernach waren frühere Beurteilungen nicht zwingend heranzuziehen, ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl war aber insbesondere dann geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10
    Die wesentliche Erkenntnisquelle stellt die gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 BLV mit einem Gesamturteil versehene Beurteilung der Befähigung und Leistung der Beamten dar; sie ermöglicht einen objektiven Vergleich zwischen verschiedenen Bewerbern (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 C 21.93 -, BVerwGE 97, 128, 130 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10
    Im Übrigen könne sie zwar zulässigerweise zur Abrundung des Leistungsbildes der Bewerber herangezogen werden; entscheidend bleibt aber der aktuelle, durch die letzte Beurteilung dokumentierte Leistungsstand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 27.09 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 1 B 6/17

    Bezug beamtenrechtlicher Auswahlentscheidungen um Beförderungsämter auf das

    vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 15. August 2013 - OVG 6 S 18.13 -, juris, Rn. 12, und vom 24. Februar 2011 - OVG 6 S 35.10 -, juris, Rn. 6; Lemhöfer, in: Lemhöfer/Leppek, das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand: Okt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 1 B 7/17

    Zulassen der Bewerbungen von Beamten um das höherwertige Amt i.R.e. Beförderung;

    vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 15. August 2013 - OVG 6 S 18.13 -, juris, Rn. 12, und vom 24. Februar 2011 - OVG 6 S 35.10 -, juris, Rn. 6; Lemhöfer, in: Lemhöfer/Leppek, das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand: Okt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 6 S 42.10

    Gegenstand und Inhalt einer dienstlichen Beurteilung bei Freistellung oder

    Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) - BLV - ist primär auf aktuelle dienstliche Beurteilungen abzustellen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -, NVwZ 2003, S. 1397, Rn. 12 bei juris; ferner zuletzt Beschluss des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 6 S 35.10 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 53.11

    Anforderung an die Plausibilisierung bei zentralisierter Beurteilung

    Ein sich an die Beurteilung anschließender Verwendungsvorschlag des Beurteilers könnte allenfalls bei im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern den Ausschlag zu Gunsten eines der Konkurrenten geben (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 6 S 35.10 -, juris Rn. 9).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12

    Recht der Landesbeamten

    Bei seiner Auswahlentscheidung ist es dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Beförderungsamt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip der Bestenauslese selbst nicht infrage gestellt wird (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 C 11.82 -, BVerwGE 68, 109; OVG Berlin-Brandenburg, zuletzt Beschluss vom 24. Februar 2011 - 6 S 35.10 -, zitiert nach juris; OVG Bremen, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 2 B 157/01 -, zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 L 921/15

    Recht der Landesbeamten

    Bei seiner Auswahlentscheidung ist es dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Beförderungsamt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip der Bestenauslese selbst nicht infrage gestellt wird (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober0 1983 - 2 C 11.82 -, BVerwGE 68, 109; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 6 S 35.10 -, zitiert nach juris; OVG Bremen, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 2 B 157/01 -, zitiert nach juris; Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 25. September 2013, - VG 2 L 82/13 -).
  • VG Berlin, 27.03.2013 - 26 L 50.13

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Frühere dienstliche Beurteilungen, die Aufschluss über die Leistungsentwicklung und ggfs. über das Vorhandensein von in der letzten dienstlichen Beurteilung nicht abgebildeten Eignungsmerkmalen geben können, sind zusätzlich ebenfalls erst bei im Wesentlichen gleich beurteilten Konkurrenten heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 15; Urteil vom 30. Juni 2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 2 VR 4.11 -, juris Rn. 16; BVerfG-K, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 13 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2011 - OVG 6 S 35.10 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 62.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Ein sich an die Beurteilung anschließender Verwendungsvorschlag des Beurteilers könnte allenfalls bei im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern den Ausschlag zu Gunsten eines der Konkurrenten geben (vgl. Beschluss des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 6 S 35.10 -, Rn. 9 bei juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.07.2015 - 2 L 139/15

    Beförderungen

    Bei seiner Auswahlentscheidung ist es dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Beförderungsamt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip der Bestenauslese selbst nicht infrage gestellt wird (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 C 11.82 -, BVerwGE 68, 109; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 6 S 35.10 -, zitiert nach juris; OVG Bremen, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 2 B 157/01 -, zitiert nach juris; Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 25. September 2013, - VG 2 L 82/13 -).
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